Ich hatte bereits einen längeren Rant zum Thema Abschiebungen in den Irak verfasst, auf den ich an dieser Stelle verweise. Ein kurzes Update hierzu:
Der Bayerische Flüchtlingsrat meldet, dass dort „Einzelfälle“ von Abschiebungen von Personen, die einen Pass abgegeben haben, in den Zentralirak bekannt geworden seien. Betroffen seien auch Personen, die nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten seien. Betroffen seien vor allem Menschen, die noch nicht sehr lange in Deutschland seien. Der Flüchtlingsrat macht keine Angaben dazu, ob der Pass für eine Abschiebung noch gültig sein muss.
Das liest sich so, als wäre auf der sicheren Seite, wer keinen Pass vorlegt. Dem steht aber eine andere Meldung von Abschiebungsreporting NRW im Internetmordor gegenüber:

Derartige Sammelanhörungen dienen üblicherweise dazu, Identität oder zumindest Staatsangehörigkeit von Menschen zu klären, die abgeschoben werden sollen. Für Menschen, die Pässe vorgelegt haben, sind derartige Veranstaltungen hingegen sinnlos, denn aufgrund der Pässe dürften Identität und Staatsangehörigkeit bereits geklärt sein. Das spricht leider dafür, dass auch die Beschaffung von Passersatzpapieren vorbereitet werden soll, die es potenziell auch ermöglichen würden, Menschen, die keine Pässe vorgelegt haben, abzuschieben.
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